Vater und Sohn freigelassen

Abd al-Rahman Fanatsa und sein Sohn Da’oud wurden nach fast zwei Monaten in Haft am 8. Januar gegen Kaution freigelassen. Die Anklagen gegen sie im Zusammenhang mit ihrer friedlichen Beteiligung an den Demonstrationen gegen Kürzungen der Benzinsubventionen bleiben jedoch bestehen.

Sachlage

Der Fall von Abd al-Rahman Fanatsa und seinen Söhnen Da’oud und Hamza Fanatsa wurde vom Staatssicherheitsgericht (State Security Court – SSC) kürzlich einem Strafgericht übergeben. Die drei Männer haben bisher keine Vorladung zu einer Gerichtsverhandlung erhalten.

Abd al-Rahman Fanatsa und seine Söhne Da’oud und Hamza Fanatsa waren am 19. November 2012 von Angehörigen der Abteilung für Straftaten und der Gendarmerie (Darak) festgenommen worden, während sie auf ihrem Hof in Ma’an im Süden Jordaniens Oliven ernteten. Sie geben an, in Polizeigewahrsam gefoltert worden zu sein. Hamza Fanatsa wurde am 20. November ohne Anklage freigelassen. Abd al-Rahman Fanatsa leidet an Schizophrenie und erhielt während seiner Haft ein anderes als das übliche Medikament, was bei ihm offenbar zu schweren Kopfschmerzen führte.

Die Männer wurden im Zuge der weit verbreiteten Proteste gegen die geplanten Kürzungen der Benzinsubventionen festgenommen. Insgesamt wurden hunderte Personen festgenommen, viele von ihnen lediglich wegen ihrer friedlichen Forderung nach wirksamen Reformen und einem Regierungswechsel. 67 Menschen, die dazu vom Nationalen Zentrum für Menschenrechte (National Centre for Human Rights – NCHR) befragt wurden, gaben an, dass sie nicht bei Demonstrationen sondern vor ihren Häusern, bei der Arbeit oder in der Nähe der Proteste festgenommen wurden.
Am 10. Dezember 2012 ordnete König Abdullah mit einem königlichen Erlass die Freilassung von 116 Personen an, die seit den Protesten inhaftiert gewesen waren. Allerdings sind die Anklagen gegen die Freigelassenen nicht zurückgenommen worden. Amnesty International befürchtet, dass die meisten, wenn nicht alle, der Inhaftierten nur deshalb festgenommen wurden, weil sie von ihren Rechten auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung Gebrauch gemacht haben.