Blogger frei

Vereinigte Arabische Emirate

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Der omanische Blogger Muawiya al-Ruwahi ist am 14. März vom Obersten Bundesgericht der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) freigesprochen worden. Er wurde in den Oman ausgeflogen.

Sachlage

Der omanische Blogger Muawiya al-Ruwahi (auch al-Rawahi), der an einer bipolaren Störung leidet, ist am 14. März von der Staatssicherheitskammer des Obersten Bundesgerichts der VAE freigesprochen worden. Das Gericht begründete den Freispruch damit, dass Muawiya al-Ruwahi aufgrund seiner Krankheit nicht die Verantwortung für seine Taten trage. Das Gericht ordnete an, dass der Blogger in den Oman ausgeflogen wird. Vier Tage später wurde diese Anordnung umgesetzt.

Muawiya al-Ruwahi ist am 23. Februar 2015 bei der Einreise aus dem Oman in die VAE festgenommen worden. Ende Mai wurde er aus einer geheimen Hafteinrichtung, in der ihm der Zugang zu einem Rechtsbeistand verwehrt wurde, in das al-Wathba-Gefängnis in Abu Dhabi verlegt. Über seinen Twitter-Account hatte er kritische Beiträge über die Behörden der VAE veröffentlicht. Etwa einen Monat nach seiner Inhaftierung konnte Muawiya al-Ruwahi seine Angehörigen anrufen und sagte ihnen, dass er seine Medikamente regelmäßig erhalten habe und dass die Behörden der VAE über seinen gesundheitlichen Zustand aufgeklärt seien. Omanische Diplomat_innen besuchten ihn in Haft.

Das Gerichtsverfahren gegen Muawiya al-Ruwahi hatte am 14. September 2015 vor der Staatssicherheitskammer des Obersten Bundesgerichts der Vereinigten Arabischen Emirate begonnen. Er wurde beschuldigt, mit der "Erstellung und Verwaltung von Online-Accounts zum Zwecke der Verbreitung von Hass, Störung der öffentlichen Ordnung und des sozialen Friedens" gegen das Gesetz gegen Internetkriminalität verstoßen zu haben. Außerdem wurde er der "Verhöhnung des Staates und seiner Führung" angeklagt. Muawiya al-Ruwahi stritt die Vorwürfe in der ersten Sitzung vor Gericht ab und gab an, dass er unter "physischem und psychischem Druck" zu einem Geständnis gezwungen worden sei. Er leidet an einer bipolaren Störung und unternahm in der Haft sechs Mal einen Suizidversuch. Er bat das Gericht um eine gesundheitliche Untersuchung und um eine Einlieferung ins Krankenhaus, da sein Gesundheitszustand sich zunehmend verschlechtere. Er teilte dem Gericht mit: "Ich bin suizidgefährdet und benötige eine Behandlung, um einen erneuten Suizidversuch zu verhindern."

Am 5. Oktober 2015 ordnete das Gericht eine Untersuchung von Muawiya al-Ruwahi durch einen Ausschuss von Spezialist_innen an. Der Gesundheitszustand des Bloggers verschlechterte sich weiter und in einer Sprachnachricht vom 9. November 2015, die in sozialen Netzwerken geteilt wurde, sagte er: "Ich erhalte keine angemessene medizinische Behandlung […] Wenn ich nicht endlich fair behandelt werde, trete ich in einen Hungerstreik und begehe Selbstmord […] Ich bin es leid und kann es einfach nicht mehr ertragen". Am 15. Februar 2016 erklärte ein Facharzt für Psychiatrie, der den Vorsitz in dem Ausschuss innehatte, welcher mit der Untersuchung von Muawiya al-Ruwahi beauftragt worden war, dem Gericht, dass der Blogger regelmäßig in medizinischer Behandlung war und nicht für Handlungen zur Verantwortung gezogen werden könne, die er während manischer Phasen begangen habe.

Bei Muawiya al-Ruwahi wurde 2004 zum ersten Mal eine Persönlichkeitsstörung festgestellt. In darauffolgenden medizinischen Gutachten durch die Sultan-Qaboos-Universitätsklinik in Oman wurde bestätigt, dass er an einer bipolaren Störung leidet. Seine Krankenakte wurde an die Behörden der VAE weitergeleitet.

Muawiya al-Ruwahi ist in den vergangenen Jahren bereits mehrfach in Oman festgenommen worden. Im Februar 2012 erhielt er eine Vorladung in die Zentrale des Staatssicherheitsdienstes, nachdem er in einem Blog den Sultan von Oman kritisiert hatte. Aufgrund seiner psychischen Erkrankung wurde er eine Woche lang in einem Krankenhaus behandelt und dann ohne Anklage freigelassen. Am 12. Juli 2014 wurde er erneut festgenommen, weil er die omanischen Behörden in einem Blog kritisiert hatte. Nach der Festnahme hielt man ihn in psychiatrischen Einrichtungen fest. Am 11. August 2014 wurde er ohne Anklage freigelassen.

Es sind derzeit keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.