Nach 16 Monaten frei!

Diese Urgent Action ist beendet.

Konstantin Kotov verließ am 16. Dezember 2020 das Gefängnis, nachdem er ein Jahr und vier Monate als gewaltloser politischer Gefangener hinter Gittern verbracht hatte. Er war am 10. August 2019 festgenommen und später verurteilt und inhaftiert worden, weil er wiederholt an friedlichen, "nicht genehmigten" Kundgebungen teilgenommen hatte. Zunächst sollte er für vier Jahre ins Gefängnis, doch am 20. April 2020 wurde das Strafmaß auf eine Haftstrafe von achtzehn Monaten reduziert.

Ein Mann hebt die Hand und macht das Victory-Zeichen

Der russische Aktivist Konstantin Kotov

Sachlage

Konstantin Kotov ist ein langjähriger Aktivist. Er lebt in Moskau, wo er im Laufe der Jahre an zahlreichen friedlichen Protesten gegen Menschenrechtsverletzungen und in Solidarität mit politischen Gefangenen teilgenommen hat. Viele Protestaktionen waren von den russischen Behörden nicht "genehmigt" worden, obwohl dies gemäß den restriktiven Vorschriften für friedliche Versammlungen vorgesehen ist. Zu keinem Zeitpunkt war Konstantin Kotov gewalttätig, hat zu gewalttätigen Handlungen aufgerufen oder selbige gebilligt.

Konstantin Kotov wurde am 10. August 2019 auf dem Weg zu einer geplanten Demonstration festgenommen, die sich gegen den Ausschluss von Oppositionskandidat_innen bei den Wahlen zur Moskauer Stadtduma richtete. Am 5. September 2019 wurde er wegen wiederholter Teilnahme an "nicht genehmigten" Kundgebungen, strafbar gemäß Paragraf 212.1 des russischen Strafgesetzbuches ("wiederholter Verstoß gegen die Regeln für die Durchführung öffentlicher Versammlungen"), zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Nach Paragraf 212.1 gilt es als Straftat – die mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann –, wenn man innerhalb von sechs Monaten mehr als dreimal gegen eine der restriktiven Vorgaben für öffentliche Versammlungen verstößt.

Die Verhandlung am Moskauer Bezirksgericht Tverskoy dauerte, für russische Verhältnisse relativ unüblich, nicht mal einen Tag. Während der Verhandlung weigerte sich der zuständige Richter, auf die Frage einzugehen, ob die Handlungen von Konstantin Kotov eine ernsthafte Schädigung anderer Personen darstellten bzw. zu solcher führten. Des Weiteren lehnte er es ab, die Aussagen eines Großteils der Zeug_innen der Verteidigung anzuhören oder sich Videoaufnahmen von Konstantin Kotovs vermeintlicher "Straftat" anzusehen.

Am 27. Januar 2020 entschied das Verfassungsgericht Russlands, den Fall erneut zu prüfen. Begründet wurde dies mit einem Verweis auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2017, nach der nur Haftstrafen unter Paragraf 212.1 verhängt werden dürfen, wenn die Handlungen des Angeklagten gewalttätig waren oder zur Schädigung anderer Personen führten. Darüber hinaus befand das Verfassungsgericht die eigentlichen Regelungen des Paragrafen 212.1 nicht für verfassungswidrig. Der Fall von Konstantin Kotov wurde anschließend vom Stadtgericht Moskau geprüft. Am 20. April 2020 bestätigte dieses Gericht den Schuldspruch und reduzierte die verhängte Gefängnisstrafe auf anderthalb Jahre. Ein Vertreter von Amnesty International sagte bei der Verhandlung als Zeuge aus. Das von Konstantin Kotov eingelegte Rechtsmittel wurde zurückgewiesen.

Konstantin Kotov dankt Amnesty International und all den Aktivist_innen, die Appelle für ihn geschrieben haben. Er ist davon überzeugt, dass ihr Einsatz zu seiner vorzeitigen Freilassung beigetragen hat. Der Aktivist setzt seinen Kampf für Gerechtigkeit fort und unternimmt weitere rechtliche Schritte – er wird vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Rechtsmittel einlegen.

Zurzeit sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzwerkes erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.