Amnesty Report Papua-Neuguinea 20. Mai 2017

Papua-Neuguinea 2017

Amnesty Report 2016 / 2017

Die Behörden bekämpften die weitverbreitete Gewalt gegen Kinder, Frauen, Sexarbeiterinnen, Asylsuchende und Flüchtlinge nicht entschieden genug. Gewaltverbrechen wurden nur selten strafrechtlich verfolgt. Traditionelle Praktiken, wie z. B. Polygamie, untergruben weiterhin die Rechte von Frauen. Es gab keinen ausreichenden Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen. Die Polizei ging 2016 weiterhin mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende vor. Obwohl die Rohstoffindustrie zu wachsendem Wohlstand beitrug, lebte die Mehrheit der Bevölkerung weiterhin in Armut, insbesondere in den ländlichen Gebieten. Die Todesstrafe wurde auch 2016 nicht abgeschafft, Hinrichtungen haben jedoch seit 1954 nicht mehr stattgefunden.

RECHTE AUF MEINUNGS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Am 8. Juni 2016 beendete die Polizei wochenlange friedliche Proteste von Studierenden der Universität von Papua-Neuguinea, die sich gegen mutmaßliche Korruption der Regierung richteten, indem sie Schusswaffen einsetzte und friedliche Protestierende angriff. Dabei wurden 38 Personen verletzt und mussten ärztlich behandelt werden. Zwei von ihnen erlitten Schussverletzungen. Obwohl die Polizei, die Ombudsperson und ein Parlamentsausschuss jeweils eigene Untersuchungen einleiteten, lagen 2016 noch keine Ergebnisse vor.

GEWALT GEGEN FRAUEN UND MÄDCHEN

Der Regierung gelang es 2016 nicht, weitverbreitete sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt einzudämmen, weder durch Gesetze noch in der Praxis. Traditionelle Praktiken waren weiterhin erlaubt. Dazu gehörte auch, dass eine Frau ihrem Ehemann den "Brautpreis" zurückzahlen musste, wenn sie sich von ihm trennen wollte. Dies hinderte viele Frauen daran, gewalttätige Beziehungen zu beenden, und setzte sie weiterhin dem Risiko häuslicher Gewalt aus. Frauen, die der "Hexerei" beschuldigt wurden, drohten in ihrem sozialen Umfeld Gewalttaten. Es mangelte an Einrichtungen zur psychosozialen Unterstützung, Zufluchtsorten oder anderen Vorkehrungen zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt.

DISKRIMINIERUNG – SEXARBEITERINNEN

Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter waren in hohem Maße Gewalt ausgesetzt – aufgrund ihrer Geschlechtsidentität, ihrer sexuellen Orientierung, ihres niedrigen sozialen Status und infolge gesetzlicher Bestimmungen, die Sexarbeit als Straftat einstuften. Die Übergriffe gingen sowohl von staatlichen als auch nichtstaatlichen Akteuren aus. Aufgrund der systematischen Ungleichbehandlung der Geschlechter und der allgemeinen gesellschaftlichen Diskriminierung von Frauen, u. a. in Bezug auf Bildung und Beschäftigung, sahen sich viele dazu gezwungen, ihren Lebensunterhalt durch Sexarbeit zu verdienen. Dies galt auch für Transfrauen und homosexuelle Männer. Polizisten waren für Menschenrechtsverletzungen wie Vergewaltigungen, tätliche Angriffe, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen sowie andere Misshandlungen von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern verantwortlich. Die Kriminalisierung von gleichgeschlechtlichen sexuellen Beziehungen und von Sexarbeit förderte die Diskriminierung von Schwulen und Transgeschlechtlichen und trug zur Gewalt gegen diese Bevölkerungsgruppen bei. Sie führte außerdem zur Diskriminierung, was ihre Gesundheitsversorgung betraf, und behinderte die Prävention und Behandlung von HIV-Infektionen.

FLÜCHTLINGE UND ASYLSUCHENDE

Bis November 2016 befanden sich immer noch ca. 900 männliche Flüchtlinge und Asylsuchende in zwei von Australien betriebenen Hafteinrichtungen auf der zu Papua-Neuguinea gehörenden Insel Manus (siehe Länderbericht Australien). Im April 2016 hatte der Oberste Gerichtshof von Papua-Neuguinea geurteilt, dass ihre Inhaftierung, die bereits mehr als drei Jahre andauerte, unrechtmäßig und verfassungswidrig sei. Das Gericht verlangte von den Regierungen Australiens und Papua-Neuguineas die sofortige Schließung der Einrichtungen. Zum Jahresende waren beide Hafteinrichtungen jedoch immer noch in Betrieb.

Flüchtlinge und Asylsuchende versuchten auf zivilrechtlichem Weg, eine Schließung der Hafteinrichtungen, ihre Rückführung nach Australien und eine Entschädigung für ihre rechtswidrige Inhaftierung zu erwirken.

Der sudanesische Flüchtling Faysal Ishak Ahmed starb am 24. Dezember 2016, nachdem er aus einer der Hafteinrichtungen nach Australien geflogen und dort in ein Krankenhaus eingeliefert worden war. Er war zuvor gestürzt und hatte einen Krampfanfall gehabt. Laut Angaben von Flüchtlingen in der Hafteinrichtung hatte sich der Gesundheitszustand von Faysal Ishak Ahmed über Monate verschlechtert, ohne dass er eine angemessene medizinische Versorgung erhielt.

2016 gingen zahlreiche Berichte über Gewalt gegen Flüchtlinge und Asylsuchende ein, doch wurden die Täter nur selten zur Verantwortung gezogen. Im April wurden zwei Staatsangehörige Papua-Neuguineas, die in einem der Haftzentren arbeiteten, schuldig gesprochen, 2014 den Asylsuchenden Reza Berat ermordet zu haben. Weitere Personen, die an dem Verbrechen beteiligt gewesen sein sollen, wurden jedoch nicht strafrechtlich verfolgt.

Im November 2016 kündigte die australische Regierung an, dass einige der in Nauru (siehe Länderbericht Nauru) und auf der Insel Manus inhaftierten Flüchtlinge Aufnahme in den USA finden würden.

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