Amnesty Report 08. Mai 2015

Südafrika 2015

 

Gerichtliche Untersuchungsausschüsse kamen zu dem Ergebnis, dass die Polizei exzessive Gewalt angewendet hatte, für außergerichtliche Hinrichtungen verantwortlich war und in ärmeren Wohngegenden nicht für ausreichenden Schutz gesorgt hatte. Es kam weiterhin zu Vorfällen von Eigentumszerstörung und zur Vertreibung von Flüchtlingen und Asylsuchenden durch Angehörige der Sicherheitskräfte. Für HIV-infizierte Personen wurde der Zugang zu medizinischer Behandlung ausgebaut, und HIV-Therapiemaßnahmen für schwangere Frauen trugen zu einer Senkung der Müttersterblichkeit bei.

Jedoch mussten Frauen und Mädchen beim Zugang zur Schwangerenvorsorge nach wie vor starke diskriminierende Hürden überwinden, so dass sie die Fürsorgeleistungen oft erst verspätet in Anspruch nehmen konnten. Bei der Eindämmung von Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität konnten Fortschritte erzielt werden. Menschenrechtsverteidiger waren Einschüchterungen und Bedrohungen ausgesetzt.

Hintergrund

Nach den Parlamentswahlen im Mai 2014 blieb die regierende Partei African National Congress (ANC) in acht der neun Provinzen an der Macht, erlitt jedoch mit nur noch 62,15% der auf nationaler Ebene abgegebenen Wählerstimmen Verluste gegenüber den letzten Wahlen. Eine neue politische Partei, die Economic Freedom Fighters, gewann 6,35% der Stimmen. Gemeinsam mit der Oppositionspartei Democratic Alliance übte sie im nationalen Parlament verstärkt Druck auf die Regierung aus, für mehr Transparenz und Rechenschaftslegung zu sorgen.

Der Zugang zu antiretroviraler Behandlung für HIV-infizierte Personen wurde kontinuierlich ausgeweitet. Laut offiziellen Zahlen befanden sich im Juli 2014 2,5 Mio. Südafrikaner in Behandlung. Dies führte zu einem Anstieg der Lebenserwartung in Südafrika.

Exzessive Gewaltanwendung

Die Marikana-Kommission zur Untersuchung der polizeilichen Tötung von 34 streikenden Arbeitern einer Platinmine im August 2012 in Marikana beendete ihre öffentlichen Anhörungen am 14. November 2014. In dieser letzten Sitzung hielten die Rechtsvertreter der beteiligten Parteien ihre Schlussplädoyers. Im Einzelnen handelte es sich dabei um die Polizei, Bergarbeitergewerkschaften, das Unternehmen LONMIN plc, die Familien der 34 getöteten Minenarbeiter und die Familien von sieben weiteren Personen – drei nicht am Streik beteiligten Arbeitern, zwei Polizeibeamten und zwei Sicherheitsbediensteten von LONMIN –, die ebenfalls während des Konflikts getötet wurden. Die Mitglieder des Ausschusses wurden beauftragt, Präsident Jacob Zuma im Jahr 2015 ihre Beschlüsse und Empfehlungen vorzulegen.

Es gab Hinweise darauf, dass die Polizei versucht hatte, Beweismaterial zu unterschlagen und zu vernichten und eine eigene Version der Ereignisse zu konstruieren, um die Untersuchungskommission von Beginn an zu täuschen. Bei einer strategischen Sitzung von Polizeibeamten am Abend des 15. August 2012 war der Beschluss gefasst worden, die streikenden Minenarbeiter bis zum Ende des folgenden Tages gewaltsam zu entwaffnen, auseinanderzutreiben und festzunehmen. Ranghohe Polizeibeamte, insbesondere der nationale Polizeichef, weigerten sich beharrlich, mit der Marikana-Kommission bei der Untersuchung dieser Sitzung zusammenzuarbeiten.

Die Entscheidung, die streikenden Minenarbeiter zu entwaffnen, war getroffen worden, obwohl damit zu rechnen war, dass es dabei Tote und Verletzte geben könnte. Bei dem Einsatz waren mit tödlichen Waffen ausgestattete "taktische Einheiten" eingesetzt worden, die an zwei verschiedenen Orten insgesamt mehr als 600 Patronen abfeuerten und dabei 34 Menschen töteten. Die Opfer erlitten tödliche Verletzungen vor allem am Kopf und am Oberkörper.

Der Untersuchungskommission lag zudem Beweismaterial vor, aus dem hervorging, dass diejenigen, die die Entscheidung zum Schusswaffeneinsatz getroffen hatten, nicht dafür gesorgt hatten, dass angemessene medizinische Nothilfe zur Verfügung stand.

Unternehmensverantwortung

Beweismaterial über die Arbeitsbeziehungen und sozioökonomischen Bedingungen, die dem Streik der Minenarbeiter von Marikana im Jahr 2012 zugrunde lagen, wurden von der Marikana-Untersuchungskommission aufgrund des Drucks, ihre Arbeit zu beenden, nicht angemessen berücksichtigt. In den letzten Monaten der Untersuchung ging die Kommission jedoch der Frage nach, inwieweit das Unternehmen LONMIN ausreichende Maßnahmen ergriffen hatte, um das Leben seines Sicherheitspersonals und seiner Angestellten zu schützen und die sozialen und wirtschaftlichen Auflagen zu erfüllen, die mit der für Marikana erteilten Bergbaulizenz verbunden sind.

Am 20. August 2014 zog der Staat alle Anklagen gegen 270 Streikende zurück, die im Zuge des tödlichen Polizeieinsatzes am 16. August 2012 festgenommen worden waren. Dies betraf auch die Anklagen wegen gefährlichen Waffenbesitzes und Beteiligung an einer illegalen Versammlung.

Außergerichtliche Hinrichtungen

Am 23. Juni 2014 erschienen 27 Polizeibeamte, denen Mord und andere Straftaten in 28 Fällen vorgeworfen wurde, vor dem Hohen Gericht von Durban; der Prozessbeginn wurde jedoch auf Februar 2015 vertagt. Bei den meisten der Angeklagten handelt es sich um Angehörige der Einheit Cato Manor Organised Crime Unit (CMU). Die Polizisten wurden u.a. für den Tod von Bongani Mkhize verantwortlich gemacht. Im Mai 2014 urteilte das Hohe Gericht von Pietermaritzburg, dass der Polizeiminister der Familie von Bongani Mkhize eine Entschädigung zahlen müsse, da Bongani Mkhize im Februar 2009 von Angehörigen der CMU und der Polizeieinheit National Intervention Unit getötet worden sei.

Im Februar 2014 urteilte das Hohe Gericht, dass die Entscheidung des damaligen Generalstaatsanwalts, den ehemaligen Befehlshaber der CMU, Johan Booysen, auf der Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (Prevention of Organised Crime Act – POCA) wegen organisiertem Verbrechen in sieben Fällen strafrechtlich zu verfolgen, willkürlich erfolgt sei und das Legalitätsprinzip verletzt habe. In seinem Urteil wies der Richter des Hohen Gerichts, Trevor Gorven, darauf hin, dass die strafrechtliche Verfolgung auf der Grundlage des POCA zwar aufgehoben werden müsse, dass es dem Generalstaatsanwalt aber unbenommen sei, erneut Anklage auf einer rechtskonformen Grundlage zu erheben.

Folter und andere Misshandlungen

Gegen Angehörige der südafrikanischen Polizei (South African Police Service – SAPS) und der Strafvollzugsbehörde wurden regelmäßig Foltervorwürfe erhoben. Gegen Ende des Jahres 2014 gab die Rechtsabteilung der Polizei eine nationale Handlungsanweisung für alle SAPS-Angehörigen heraus, in der sie diese über das absolute Folterverbot und ihre Verpflichtungen nach dem 2013 erlassenen Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Folter (Prevention and Combating of Torture of Persons Act) informierte.

Am 30. Oktober 2014 wies das Verfassungsgericht die Rechtsmittel des nationalen Polizeichefs zurück. Dieser hatte sich geweigert, Foltervorwürfe zu untersuchen, die in einem im Jahr 2008 vom Forum von Simbabwern im Exil (Zimbabwe Exiles’ Forum) und dem Zentrum für Rechtsstreitigkeiten im südlichen Afrika (Southern African Litigation Centre) herausgegebenen "Dossier" enthalten waren. Das Verfassungsgericht entschied, dass die SAPS gesetzlich legitimiert und verpflichtet sei, die vorgebrachten Vorwürfe zu untersuchen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellten.

Todesstrafe

Im September 2014 entschied das Hohe Gericht von Nord-Gauteng, dass die vom Innenministerium verfügte Abschiebung des botsuanischen Staatsangehörigen Edwin Samotse nach Botsuana rechts- und verfassungswidrig war. Gegen Edwin Samotse war in Botsuana Anklage wegen Straftaten erhoben worden, auf die die Todesstrafe stand. Die südafrikanischen Behörden hatten von den botsuanischen Behörden nicht die erforderliche Zusicherung erhalten, dass die Todesstrafe keine Anwendung finden werde. Das Gericht ordnete an, dass das Innenministerium Maßnahmen ergreifen müsse, damit sich derartige Abschiebungen nicht wiederholen.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Während des Jahres 2014 gab es zahlreiche Fälle von Drohungen und Gewalt gegen Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten. Dabei kam es zu Plünderungen und auch Zerstörungen von Hunderten ihrer kleinen Geschäfte und Unterkünfte. In den ersten vier Monaten des Jahres 2014 hatten derartige Vorfälle in sieben Provinzen die Vertreibung von mehr als 1600 Menschen zur Folge.

Im Juni 2014 führten anhaltende Übergriffe im Gebiet von Mamelodi nahe Pretoria und die verspätete Reaktion der Polizei zur Plünderung bzw. Zerstörung von ca. 76 Somaliern gehörenden Geschäften. Unzählige Menschen wurden vertrieben, ein Flüchtling getötet und zehn weitere Personen verletzt. Es war nach wie vor mit Sorge zu betrachten, dass die Regierung nicht genügend unternahm, um das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Flüchtlinge und auch anderer Personen zu schützen, die internationalen Schutz benötigten.

Im September 2014 kippte das Oberste Berufungsgericht ein Urteil des Hohen Gerichts, wonach die Polizei und die städtischen Behörden die zwangsweise Schließung von Geschäften bzw. Kleinunternehmen, die von Flüchtlingen betrieben wurden, anordnen konnten. Bei diesen Geschäftsschließungen im Rahmen der sogenannten Operation Hard Stick wurden die Betroffenen nicht selten misshandelt und auf andere Weise in ihren Menschenrechten verletzt.

Sie wurden vertrieben und somit ihrer Lebensgrundlage beraubt. Das Oberste Berufungsgericht entschied, dass sowohl anerkannte Flüchtlinge als auch Asylsuchende das Recht haben sollen, Handelslizenzen zu beantragen. Dies solle insbesondere für Asylsuchende gelten, die lange auf die endgültige Entscheidung über ihren Asylantrag warten müssen.

Im November 2014 ließ das Hohe Gericht von Nord-Gauteng die Anklagen gegen 15 von 20 Kongolesen fallen, die wegen Verstößen gegen das südafrikanische Gesetz zur Regulierung des Söldnerwesens (Regulation of Foreign Military Assistance Act) vor Gericht standen. Eine weitere gegen sie erhobene Anklage lautete auf Verschwörung zum Mord, wobei unter den mutmaßlichen Zielpersonen der Präsident der Demokratischen Republik Kongo Joseph Kabila sowie Militärangehörige und andere Regierungsbeamte gewesen sein sollen.

Gegen die restlichen fünf Kongolesen erhielt das Hohe Gericht die Anklagen aufrecht. Ihr Verfahren sollte im Januar 2015 wiederaufgenommen werden. Alle 20 Kongolesen saßen nach ihrer Festnahme im Februar 2013 17 Monate in Pretoria in Untersuchungshaft, bevor ihr Prozess begann. Der Vorsitzende Richter ordnete eine Untersuchung der von den Angeklagten vorgebrachten Vorwürfe an, denen zufolge sie misshandelt wurden und während der Untersuchungshaft längere Zeiträume in Isolationshaft verbringen mussten.

Müttergesundheit und HIV

Mit einem Anteil von 40% waren HIV-Infektionen nach wie vor die Haupttodesursache bei Frauen und Mädchen, die während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt des Kindes starben. Laut staatlicher Angaben hätten 60% aller Sterbefälle bei Müttern vermieden werden können. Die nationale HIV-Prävalenzrate von 29,5% bei schwangeren Frauen gab weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. In den Provinzen Mpumalanga und KwaZulu-Natal betrug die Rate nach Angaben von Gesundheitsbehörden über 40%. Nach im Jahr 2014 aktualisierten nationalen Zahlen waren fast ein Viertel aller Neuinfizierten Mädchen und junge Frauen im Alter von 15 bis 24 Jahren.

Im Juli 2014 drückte der Gesundheitsminister seine Sorge darüber aus, dass Mädchen unter 18 7,8% aller Lebendgeburten verzeichneten, während ihr Anteil an der Müttersterblichkeitsrate 36% betrug. Laut Statistiken des Gesundheitsministeriums war die Müttersterblichkeitsrate von 310 auf 269 Todesfälle bei Müttern je 100000 Lebendgeburten gesunken.

Ebenfalls im Juli 2014 kündigte die Regierung an, dass alle HIV-infizierten schwangeren Frauen ab Januar 2015 freien und lebenslangen Zugang zu antiretroviraler Behandlung haben würden. Im August richtete die Regierung einen Kurznachrichtendienst für Mobiltelefone mit dem Namen Mom Connect ein, über den schwangere Frauen und Mädchen mit nützlichen Informationen versorgt werden sollen.

Es gab jedoch weiterhin Hürden beim Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen für Mütter. Frauen und Mädchen nahmen Angebote der Schwangerenvorsorge in der Regel erst spät in der Schwangerschaft wahr. Diese Verzögerungen waren der Grund für fast ein Viertel der vermeidbaren Sterbefälle bei Müttern. Frauen und Mädchen berichteten, dass sie die Geburtsvorsorge zum Teil deshalb so spät in Anspruch genommen hatten, weil sie befürchteten, dass die Gesundheitseinrichtungen ihnen weder Vertraulichkeit zusichern noch die Garantie geben würden, dass Behandlungen erst nach ausreichender Aufklärung und mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung durchgeführt würden.

Diese Befürchtungen hegten sie vor allem im Zusammenhang mit der Durchführung von HIV-Tests. Als weitere Gründe führten die Frauen an, dass es an Informationen mangele, Mitarbeiter im Gesundheitsdienst ihnen gegenüber eine ablehnende Haltung einnähmen und zudem ein sicherer und kostengünstiger Transport zu den Gesundheitseinrichtungen fehle. Armut war hierbei ein verschärfender Faktor.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen

Auf Diskriminierung basierende Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) war nach wie vor ein großes Problem. In den Jahren 2013 und 2014 wurden mindestens fünf Personen, darunter drei Lesben, offensichtlich gezielt aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität ermordet.

Ein gewisser Fortschritt konnte bei der Eindämmung von Hassverbrechen erzielt werden. Hierzu beigetragen hatte, dass das National Task Team seine Arbeit wieder aufnahm und ein schnelles Eingreifteam (Rapid Response Team) eingerichtet wurde, das sich aus Beamten des Ministeriums für Justiz und Verfassungsentwicklung sowie Vertretern anderer Institutionen zusammensetzt. Im Februar 2014 berichtete das schnelle Eingreifteam über Fortschritte in 19 von 43 bis dahin "ungelösten" Fällen, die als mutmaßliche Gewalt gegen LGBTI-Personen eingestuft wurden.

Vertreter der Zivilgesellschaft und des Ministeriums für Justiz und Verfassungsentwicklung diskutierten auch über den Entwurf eines Maßnahmenkatalogs gegen Hassverbrechen, der zur Formulierung eines entsprechenden Gesetzentwurfs beitragen soll. Bis Ende 2014 war jedoch noch kein weiterer Fortschritt bei der Ausarbeitung eines solchen Gesetzentwurfs zu verzeichnen.

Im November 2014 sprach das Hohe Gericht von Johannesburg einen Mann der Vergewaltigung und Tötung der Lesbe Duduzile Zozo im Jahr 2013 schuldig. Richter Tshifhiwa Maumela verurteilte aufs Schärfste die diskriminierenden Haltungen, die solchen Verbrechen zugrunde liegen.

Ende 2014 hatte ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen Verdächtigen begonnen, dem der Mord an dem 21-jährigen David Olyn zur Last gelegt wurde. David Olyn wurde im März 2014 geschlagen und dann bei lebendigem Leibe verbrannt. Offensichtlich geschah die Tat aufgrund seiner sexuellen Orientierung. Zivilgesellschaftliche Beobachter äußerten sich besorgt über Beschränkungen bei den polizeilichen Ermittlungen.

Südafrika unterstützte im Mai 2014 die Annahme der Resolution 275 der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker. Diese Resolution fordert die Staaten auf, Gewalt und Missbrauch aufgrund der tatsächlichen oder mutmaßlichen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität einer Person einen Riegel vorzuschieben.

Menschenrechtsverteidiger

Es bestand nach wie vor große Sorge angesichts der Drangsalierung von Menschenrechtsverteidigern und Menschenrechtsorganisationen sowie der unzulässigen Beeinflussung von Institutionen und Aufsichtsgremien. So setzten Regierungsmitglieder das Büro der staatlichen Beschwerdestelle (Office of the Public Protector) und seine Leiterin Thuli Madonsela so stark unter Druck, dass von gezielter Einschüchterung gesprochen werden muss.

Anlass dafür waren die von der Beschwerdestelle durchgeführte Untersuchung und der entsprechende Abschlussbericht über die Veruntreuung von Steuergeldern durch Präsident Zuma, der mit öffentlichen Mitteln seine Privatvilla in der Provinz KwaZulu-Natal weiter ausbaute.

Ende 2014 war das Strafverfahren gegen Angy Peter, Mitbegründerin der NGO Social Justice Coalition (SJC), sowie drei weitere Personen noch nicht abgeschlossen. Mitglieder der SJC, unter ihnen Angy Peter, hatten im Jahr 2012 Beweise gesammelt, um damit die Forderung nach Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zu unterstützen, der die Korruption im Polizeidienst und den unzureichenden polizeilichen Schutz im Armenviertel Khayelitsha untersuchen sollte.

Der im August 2012 eingesetzte gerichtliche Untersuchungsausschuss begann schließlich im Februar 2014 mit seinen Anhörungen und legte im August seinen Abschlussbericht vor. Der Beginn der Anhörungen hatte sich um mehr als ein Jahr verzögert, weil sich der damalige Polizeiminister und der nationale Polizeichef gegen die Einrichtung des Ausschusses ausgesprochen hatten und der Einspruch erst durch ein im Jahr 2013 vom Verfassungsgericht gefälltes Urteil abgewiesen wurde. Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses bestätigte viele der von der SJC aufgezeigten Probleme.

Personen, die sich für das Recht auf Gesundheit einsetzten, gerieten – insbesondere in der Provinz Free State – zunehmend unter Druck. Berichten zufolge wurden Mitglieder der NGO Treatment Action Campaign (TAC) wegen ihrer Arbeit für HIV-infizierte Menschen und aufgrund ihres Einsatzes gegen Korruption von Provinzbeamten der Regierungspartei ANC und anonymen Anrufern bedroht und eingeschüchtert. So hielt sich der ehemalige Vorsitzende der TAC für die Provinz Free State, Sello Mokhalipi, zeitweilig versteckt, nachdem er seinen Angaben zufolge Morddrohungen erhalten hatte.

Anfang 2014 erstattete er Strafanzeige bei der Polizei. Machobane Morake, TAC-Koordinator für die Provinz Free State, soll ebenfalls bedroht und eingeschüchtert worden sein. Im Juli 2014 sollen Sello Mokhalipi und Machobane Morake sowie ein weiterer Mitarbeiter von TAC Opfer eines nächtlichen Überfalls auf einer entlegenen Straße geworden sein. Zum Zeitpunkt des Überfalls unterstützten die Männer 127 Mitarbeiter im Gesundheitswesen der Provinz Free State und TAC-Aktivisten, die festgenommen worden waren, als sie eine friedliche Mahnwache vor dem Gebäude des lokalen Gesundheitsministeriums abhielten.

Die festgenommenen Personen waren 36 Stunden lang in Bloemfontein in Polizeiwachen in Gewahrsam gehalten worden, bevor sie dem Gericht vorgeführt und dort beschuldigt wurden, an einer illegalen Versammlung teilgenommen zu haben. Nach zwei weiteren vorgerichtlichen Anhörungen wurde der Beginn ihres Verfahrens auf Januar 2015 vertagt.

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