Amnesty Report Norwegen 08. Mai 2015

Norwegen 2015

 

Transgender sahen sich bei der Änderung ihres amtlichen Geschlechts und der damit einhergehenden offiziellen Anerkennung ihrer gewünschten Geschlechtsidentität weiterhin mit erheblichen Hindernissen konfrontiert. Straflosigkeit für Vergewaltigung und sexuelle Gewalt war nach wie vor der Regelfall.

Diskriminierung – Transgender

Um ihr amtliches Geschlecht ändern zu können, mussten Transgender-Personen sich einer psychiatrischen Diagnose, einer obligatorischen Hormontherapie und einer operativen Geschlechtsumwandlung einschließlich irreversibler Sterilisierung unterziehen.

Im Dezember 2013 richtete die Gesundheitsbehörde eine Expertenkommission aus Fachleuten des Gesundheitsbereichs, Juristen und Vertretern von Transgender-Organisationen ein. Sie wurde damit beauftragt, bis zum 25. Februar 2015 Empfehlungen zur offiziellen Geschlechtsanerkennung und zum Zugang zu Gesundheitsleistungen für Transgender auszuarbeiten.

Im März 2014 beantragte John Jeanette Solstad Remø beim Gesundheitsministerium die Änderung ihres amtlichen Geschlechts von "Mann" zu "Frau". Das Ministerium lehnte den Antrag ab. Im September erklärte das Amt der Ombudsperson für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung (Likestillings- og diskrimineringsombudet), dass die vom Ministerium festgelegte Anforderung einer psychiatrischen Diagnose, einer Hormontherapie und einer operativen Geschlechtsumwandlung einschließlich irreversibler Sterilisation diskriminierend sei und gegen das nationale Verbot der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Ausdruck der Geschlechtlichkeit verstoße.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Die im Februar 2014 veröffentlichte erste staatliche Studie über die Häufigkeit von Vergewaltigung und sexueller Gewalt bestätigte, dass Vergewaltigung ein weitverbreitetes und geschlechtsspezifisches Verbrechen ist. Fast jede zehnte befragte Frau gab an, Opfer einer Vergewaltigung geworden zu sein. Die Hälfte der Betroffenen berichtete, im Alter von unter 18 Jahren vergewaltigt worden zu sein. Der Bericht ergab, dass jedes dritte Opfer nie jemandem von dem Übergriff erzählt hatte und nur jede zehnte Vergewaltigung bei der Polizei angezeigt worden war.

Die Hälfte der Frauen, die eine Vergewaltigung angezeigt hatten, war der Ansicht, dass die Polizei in der Sache nicht ermittelt habe. Laut Polizeistatistik wurden acht von zehn Vergewaltigungsklagen in unterschiedlichen Phasen des juristischen Verfahrens fallengelassen, was anhaltende Bedenken in Bezug auf die hohe Schwundquote bei Vergewaltigungsverfahren bestätigte.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Im Oktober 2013 verkündete die Regierung eine Amnestie für bis zu 578 minderjährige Kinder von Asylsuchenden, deren Anträge auf Asyl endgültig abgelehnt worden waren und die sich seit über drei Jahren im Land aufhielten. NGOs kritisierten die begrenzte Anwendung ausschließlich auf Kinder aus Ländern, mit denen Norwegen ein Rückübernahmeabkommen geschlossen hatte, und wandten ein, dass ein derart willkürliches Kriterium diskriminierend sei und den Grundsatz der besten Interessen des Kindes untergrabe.

Im April 2014 erklärte der Justizminister öffentlich, dass nur 130 der 578 Kinder unter die Amnestie fallen würden. In einem neuen Konsultationspapier von Juni 2014 empfahl das Justizministerium, zusätzliche Bedingungen für den Zugang zu dem Amnestieprogramm einzuführen.

Am 18. Dezember 2014 gab die Berufungskommission für Einwanderungsanträge (Utlendingsnemnda) bekannt, dass Norwegen sowohl die Rückführung als auch die freiwillige Rückkehr nach Usbekistan von Asylsuchenden, deren Asylanträge in letzter Instanz abgelehnt worden waren, aussetzen würde.

Internationale Strafgerichtsbarkeit

Über die Rechtsmittel, die ein 47-jähriger ruandischer Staatsbürger gegen seine Verurteilung wegen Mordes während des Völkermords in Ruanda von 1994 eingelegt hatte, war bis Ende 2014 noch nicht entschieden worden. Am 14. Februar 2013 hatte ihn das Osloer Bezirksgericht zu 21 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil gegen ihn erging wegen vorsätzlichen Mordes unter besonders erschwerenden Umständen, jedoch nicht wegen Völkermords, da der Artikel zur Definition von Völkermord erst im Jahr 2008 in Kraft trat und keine rückwirkende Anwendung findet.

Folter und andere Misshandlungen

Nachdem Norwegen 2013 das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe unterzeichnet hatte, nahm der Nationale Präventionsmechanismus unter dem parlamentarischen Ombudsmann im April 2014 die Arbeit auf. Der Mechanismus wurde mit Hilfe einer Beratungskommission aus Mitgliedern des Nationalen Instituts für Menschenrechte, den anderen Ombudspersonen sowie Vertretern von NGOs und der Zivilgesellschaft eingerichtet.

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